February 5, 2012
Regeln    
Statuten Minimize
Die Selbsthilfegruppe ist kein Verein sondern eine private Gemeinschaft von Tinnitus und Morbus Menière Betroffener und deren Angehörigen, daher kann auch kein Recht auf Mitgliedschaft geltend gemacht werden. Ob neue Mitglieder aufgenommen werden, soll die Gemeinschaft demokratisch entscheiden.
Die Teilnahme an den Abenden ist keine Pflicht, es wird jedoch die Abmeldung erwartet, wenn jemand im Voraus weiss, das er nicht kommen kann oder möchte.
Weitere Regelungen bei Bedarf vorenthalten.
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Anzahl Mitglieder Minimize
Die Anzahl Mitglieder soll sich möglichst im Rahmen zwischen 3 und 8 Leuten beschränken. Gründe hierfür sind:
1.       Kleiner Diskussionskreis indem jeder zu Wort kommt
2.       Räumliche Beschränkung
3.       Rücksichtnahme auf stark Betroffene deren Gehör die extreme Geräuschkulisse in grossen Gruppen zu viel ist.
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Zugehörigkeit zur STL Minimize
Die Selbsthilfegruppe bezeichnet sich als Selbsthilfegruppe der Schweizerischen Tinnitusliga und strebt somit eine Zusammenarbeit mit dieser an. Die Mitglieder der Selbsthilfegruppe sind jedoch nicht verpflichtet auch Mitglied der Schweizerischen Tinnitusliga zu sein.
Mitarbeitern der Schweizerischen Tinnitusliga steht der Besuch der Gruppe auf Voranmeldung offen.
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