Die Selbsthilfegruppe ist kein Verein sondern eine private Gemeinschaft von Tinnitus und Morbus Menière Betroffener und deren Angehörigen, daher kann auch kein Recht auf Mitgliedschaft geltend gemacht werden. Ob neue Mitglieder aufgenommen werden, soll die Gemeinschaft demokratisch entscheiden.
Die Teilnahme an den Abenden ist keine Pflicht, es wird jedoch die Abmeldung erwartet, wenn jemand im Voraus weiss, das er nicht kommen kann oder möchte.
Weitere Regelungen bei Bedarf vorenthalten.